
Was ist Grafikdesign?
Der Datenschutz ist ein immer wichtigeres Thema, daher sollte jeder Händler regelmäßig seinen Onlineshop prüfen lassen. Insbesondere für Onlineshops spielt der Schutz personen-bezogener Daten eine entscheidende Rolle.
Eine barrierefreie Website stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – Inhalte problemlos nutzen können. Technische Anpassungen wie Vorlesefunktionen, Kontrasteinstellungen und klare Strukturen helfen, Barrieren abzubauen. Erfahren Sie, worauf es dabei ankommt und wie Sie Ihre Website inklusiv gestalten.
Websites sollten für alle Menschen zugänglich sein, doch in der Praxis gibt es viele Barrieren, die die Nutzung erschweren. Diese Hindernisse entstehen durch unzureichende Gestaltung und fehlende Rücksicht auf die Vielfalt der Nutzer:innen. Zu den typischen Barrieren auf Websites gehören:
Die Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung (BITV) wurde ins Leben gerufen, um den digitalen Raum für alle zugänglich zu machen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2002, basierend auf § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), legt sie Standards für barrierefreie Web-Angebote und mobile Anwendungen fest. Mit der Einführung der BITV 2.0 im Jahr 2011 wurden diese Anforderungen modernisiert und stärker an den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) des W3C ausgerichtet.
Eine bedeutende Erweiterung erfolgte im Mai 2019: Neue Mindestanforderungen wurden hinzugefügt, und öffentliche Einrichtungen erhielten klare Fristen zur Umsetzung. Seit September 2020 sind sie gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben der BITV umzusetzen und eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf ihren Websites bereitzustellen.
Die BITV stellt sicher, dass Menschen mit Einschränkungen – sei es körperlich, sensorisch oder kognitiv – digitale Angebote ohne Hürden nutzen können. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines inklusiven Internets, das niemanden ausschließt.
Die gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit gelten in der EU vor allem für öffentliche Stellen. Nach § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) müssen ihre Websites barrierefrei sein. Dazu zählen jedoch nicht nur staatliche Behörden, sondern auch Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind oder staatliche Fördergelder erhalten.

Der Datenschutz ist ein immer wichtigeres Thema, daher sollte jeder Händler regelmäßig seinen Onlineshop prüfen lassen. Insbesondere für Onlineshops spielt der Schutz personen-bezogener Daten eine entscheidende Rolle.

Erfahren Sie, wie ein durchdachtes Corporate Design hilft, eine starke Markenidentität zu schaffen. Tipps und Strategien für ein einheitliches und überzeugendes Markenbild.

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