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Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage von Gesetzen – sondern ein Qualitätsmerkmal moderner Websites: Sie verbessert die Usability für alle und öffnet den Zugang für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Bitte beachten Sie: Wir bieten keine juristische Beratung.
Unsere Leistungen orientieren sich an technischen Standards und Empfehlungen für barrierefreies Webdesign – insbesondere der BITV, den WCAG 2.1 (Level AA) und den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Sie erhalten von uns eine Website, die strukturell und technisch so vorbereitet ist, dass sie die wesentlichen Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit erfüllt.
Falls Sie rechtlich prüfen lassen möchten, ob Ihre Website alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt (z. B. als öffentliche Einrichtung oder Unternehmen mit besonderer Verpflichtung), empfehlen wir Ihnen gern spezialisierte Kanzleien oder Prüfstellen.
Entdecken Sie, was wir am besten können.
Sind wir die Agentur, nach der Sie suchen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.