AGBs

Rahmenbedingungen

der Digital Marketing Agentur

Webseiten-Schmied GmbH, Auf dem Dahlacker 47, 44807 Bochum

PRÄAMBEL

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Webseiten-Schmied ist die Optimierung und Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Unternehmens des Kunden, seiner Dienstleistungen im Markt. Zur Erreichung dieses Zieles sehen sich beide Vertragspartner in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis verbunden und vereinbares Folgendes:

§ 1 AUFTRAG

Der Kunde beauftragt die Agentur mit der umfassenden werblichen und kommunikativen Betreuung
– der möglichen Dienstleistungen:
  • Webdesign
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Suchmaschinenanzeigen
  • Social Media Marketing
  • Social Media Ads
  • Grafik Design
  • Videoproduktion
  • Fotografie
Die vorstehenden Dienstleistungen und das Unternehmen werden nachfolgend zusammenfassend kurz als „Produkte“ bezeichnet.
Die Agentur nimmt diesen Auftrag an und sichert dem Kunden engste Zusammenarbeit und jederzeitige Wahrung seiner Interessen zu.

§ 2 GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT

Die Agentur erbringt vereinbarte Leistungen gemäß Qualitätsstandards. Regelmäßige Updates über Fortschritte werden ausgetauscht. Termine sind verbindlich, wenn explizit festgelegt. Rechtliche Prüfungen von Datenschutz und Impressum sind nicht inbegriffen. Die Agentur behält sich vor, qualifiziertes Personal einzusetzen. Freiheit besteht in der Durchführung nach Zeit und Ort. Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot.

§ 4 MITWIRKUNG DES KUNDEN

Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Leistungserbringung und gewährt rechtzeitig Genehmigungen. Bei unzureichender Mitwirkung kann die Agentur Mehraufwendungen geltend machen. Nach 1,5 Monaten ohne Kundenmitwirkung kann die Agentur das Projekt eigenständig abschließen. Der Kunde stellt sicher, dass überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen.

§ 5 EINSATZ VON SUBUNTERNEHMERN, FREMDLEISTUNGEN

Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Agentur. Die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten.

§ 6 ABRUF VON AGENTURLEISTUNGEN (AUFTRAGSVERGABE)

Die Agentur arbeitet auf Basis des Kundenbriefings, das schriftlich oder durch ein verbindliches Protokoll festgehalten wird. Kosten werden vorher schriftlich angeboten und nach Genehmigung fakturiert. Produktionsaufträge erfolgen nach Kundenfreigabe. Rechnungen werden 1,5 Monate nach Auftragserteilung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Monatliche Zahlungsabwicklungen erfolgen Anfang des Monats und werden ebenfalls nach 14 Tagen gezahlt.

§ 7 ÄNDERUNGEN VON ARBEITEN (CHANGE REQUEST)

Nachträgliche Änderungen der Leistungen müssen frühzeitig und konkret mitgeteilt werden und bedürfen der Agenturbestätigung. Zusätzliche Aufträge werden mit 100€/Stunde berechnet.

§ 8 HAFTUNG

Die Agentur haftet für die sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen gemäß den Standards eines gewissenhaften Werbefachmanns. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um wesentliche Vertragspflichten, Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, Garantieansprüche oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Wenn die Haftung besteht, ist sie auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf rechtliche Risiken hinweisen, übernimmt jedoch keine rechtliche Prüfung ihrer eigenen Leistungen. Wenn eine externe rechtliche Prüfung erforderlich ist, trägt der Kunde die Kosten nach Absprache. Kundenansprüche verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistungen.

§ 10 GEHEIMHALTUNG / UNTERLAGEN DES KUNDEN

Die Agentur behandelt vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich und nutzt sie nur für den Vertragszweck. Ausnahmen gelten für öffentlich bekannte Informationen oder selbst entwickelte Inhalte. Wenn gesetzlich erforderlich, informiert die Agentur den Kunden vor der
Offenlegung. Offenlegungen bedürfen der Zustimmung des Kunden, außer gegenüber verpflichteten Beratern und Dienstleistern.

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